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Streikrecht in Deutschland - Druckversion

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RE: Streikrecht in Deutschland - Reiner - 22.05.2015

Weselsky sollte sich mal bei seinem Konkurrenten erkundigen wie man mit dem Streikrecht in Deutschland umgeht. Obwohl es letzte Nacht keine Einigung gab geht die EVG nicht direkt hin und legt Deutschland lahm sondern sie haben sich nochmal auf eine Verhandlungstermin nach Pfingsten geeinigt.

http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/loehne-gehaelter/id_74099926/evg-und-bahn-koennen-sich-nicht-einigen-tarifverhandlungen-vertagt.html 

Wenn das kein Ergebnis gibt dann hat die EVG auch das Recht mal zu Streiken. Sollte es soweit kommen bin ich aber auch sicher das die EVG nicht hingeht und den Kunden ein paar Stunden vorher Informiert sonder so Rechtzeitig das ein Arbeiter genug Zeit hat um sich Alternativen zu suchen damit er zur Arbeit kommt.

Lieber Erpresser Weselsky, die EVG und seine Mitglieder haben das gleiche Streikrecht wie auch sie und Ihre Mitglieder. Aber sie gehen nicht zu einer Erpressung über.